Fakt ist:
Zahlreiche Verbände beklagen enorme Wettbewerbsverzerrungen ihrer Branchen durch die Ökosteuer. Beispielsweise unterstützt der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung die Verfassungsbeschwerde von fünf Unternehmen gegen die Ökosteuer. Denn das deutsche Güterkraftgewerbe muss ein Drittel ihrer Umsätze zur Begleichung der Ökosteuer verwenden. Dies führt zu gravierenden Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Anbietern. Zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sind daher Steuererleichterungen nötig. Dem Güterkraftverkehr als stark belasteter Branche ist aber im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe oder der Landwirtschaft keine Vergünstigung gewährt worden. Damit ist das Gleichheitsgrundrecht verletzt. Aus ähnlichen Gründen hat auch der Verband Deutscher Kühlhäuser- und Kühllogistik-Unternehmen Verfassungsbeschwerde eingereicht, gleiches kündigen der Deutsche Bauernverband, der Bund der Steuerzahler und der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband an.